Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Viele Pflegebedürftige benötigen nur einen vorübergehenden Pflege-Aufenthalt, etwa nach einer Krankenhausbehandlung. Dafür gibt es die Kurzzeitpflege. Das Angebot kann insgesamt 28 Tage pro Jahr in Anspruch genommen werden. 

Zusätzlich steht pflegenden Angehörigen auch die Verhinderungspflege als unterstützendes Angebot zu. Es dient der Entlastung der Pflegenden, wenn sie einen Urlaub planen oder aus anderen Gründen verhindert sind. Kurzzeit- und Verhinderungspflege können seit 2015 auch kombiniert werden.

Mit unserem Programm Fit für Zuhause fördern wir an ausgewählten Standorten – ärztlich begleitet - Mobilität und Alltagskompetenz. 

Bei anerkannter Pflegebedürftigkeit werden die Pflegekosten von der zuständigen Pflegekasse bezuschusst. 

Kompetenzen

  • barrierefreie Einzel- oder Doppelzimmer
  • Grund- und Behandlungspflege
  • Nachsorge nach medizinischen Behandlungen
  • aktivierende Beschäftigungsangebote
  • Angehörigenberatung
  • Veranstaltungs- und Freizeitangebote