Es gibt zwei verschiedene Arten der Rentenversicherung: die private und die gesetzliche Rentenversicherung. Bei beiden Versicherungsformen leistet der Versicherte regelmäßige Beitragszahlungen und bekommt ab einem bestimmten Zeitpunkt entweder regelmäßige Zahlungen oder eine einmalige Gesamtauszahlung.
Bei der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich jeder Mensch pflichtversichert, sofern er nicht selbstständig ist. Wenn keine chronischen Erkrankungen oder plötzliche Einschränkungen auftreten, wird die gesetzliche Rente ab dem 67. Lebensjahr ausgezahlt.
Die private Rentenversicherung ist keine Pflichtversicherung, sondern vielmehr eine persönliche Altersvorsorge. Sie greift dann, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, sein Leben aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Ein Beispiel für eine private Altersvorsorge ist die Riester Rente.