Die soziale Pflegeversicherung wird – wie die Kranken- und Rentenversicherung – von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu gleichen Teilen finanziert. Dieser Beitrag deckt jedoch nur das Nötigste für den Ernstfall ab. Eine erweiterte Finanzierung für pflegebedürftige Personen muss mithilfe der medizinischen Grundlage beantragt werden.