Die Tätigkeiten eines Pflegedienstes können ambulant und stationär ausgeführt werden. Ist es für pflegebedürftige Personen nicht zwingend notwendig, den ganzen Tag beaufsichtigt und bei allem unterstützt zu werden, können sie den ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen. Dieser kommt zu den Patienten nach Hause, versorgt sie und hilft ihnen vor Ort.
Der Pflegedienst unterstützt sie bei verschiedenen Tätigkeiten, die sie alleine aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung nicht mehr verrichten können. Darunter fallen alltägliche Aufgaben wie Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Aber auch die Einnahme von Medikamenten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Einkaufen oder Kochen, sowie Freizeitaktivitäten wie Spaziergänge gehören dazu. Der Aufgabenbereich des stationären Pflegedienstes ist ähnlich, findet jedoch nicht in der Wohnung des Patienten, sondern in spezialisierten Pflegeeinrichtungen statt.