K - Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

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Die Kurzzeitpflege ermöglicht schnelle Unterstützung, wenn weder häusliche noch teilstationäre Pflege möglich ist. Das kann etwa eine Übergangszeit nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus oder in einer Rehaklinik sein. Auch zum besseren Kennenlernen bietet sich die Kurzzeitpflege an. Die Pflegekasse bezuschusst die Kurzzeitpflege mit bis zu 1.612 Euro pro Jahr für 28 Tage im Kalenderjahr. Voraussetzung ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit. Die Kurzzeitpflege kann mit dem Zuschuss für Verhinderungspflege aufgestockt werden, wenn noch keine Verhinderungspflege im Kalenderjahr beansprucht wurde. Damit sind maximal 56 Tage (acht Wochen) Kurzzeitpflege im Jahr möglich. Nutzen Sie unsere Standortkarte und fragen Sie in Ihrer Wunscheinrichtung nach einem Kurzzeit- oder Verhinderungspflegeplatz.