Das Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege regelt, wer die Berufsbezeichnungen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in führen darf. Diese Bezeichnungen haben die früher gängigen Begriffe Krankenpfleger und Krankenschwester abgelöst. Darüber hinaus befasst sich das Gesetz mit der Anerkennung entsprechender Berufsabschlüsse aus anderen EU-Ländern.