Dieser Kostenpunkt ist vergleichbar mit der Kaltmiete einer Wohnung, in der die Kosten für die Herstellung, Beschaffung, Wiederbeschaffung, Instandhaltung/-setzung sowie Miete und Pacht von betriebsnotwendigen Gebäuden und Anlagegütern (Küchen, Pflegebäder etc.) zusammengefasst werden. In einigen Bundesländern beteiligen sich gegebenenfalls die Sozialhilfeträger mit dem sogenannten Pflegewohngeld an den Investitionskosten des Pflegeheims.
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