Der Heimvertrag wird zwischen dem Betreiber und dem Bewohner einer Einrichtung geschlossen. Er enthält die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien, insbesondere dürfen konkrete Angaben zu Art der Leistung, Inhalt und Umfang durch das Heim nicht fehlen. Dazu gehören u.a. Angaben zum Zimmer, zu den Mahlzeiten sowie zu weiteren Angeboten beispielsweise im Bereich der Therapie oder Freizeit. Der Vertrag ist schriftlich abzufassen und muss auch die Preise der Leistungen aufzeigen. Das Wohn- und Bereuungsvertragsgesetz (WBVG) regelt Details zu diesem speziellen privatrechtlichen Vertrag.