Durch die Heimaufsicht sollen die Heime in regelmäßigen Abständen, üblicherweise einmal im Jahr, geprüft aber auch beraten werden. Den Bewohnern soll so eine konstant hohe Qualität ihrer Betreuung garantiert werden. Die Behörden, die die Heimaufsicht durchführen, unterstehen den Ländern, die Besuche können prinzipiell jederzeit und auch unangekündigt durchgeführt werden.
In der Praxis werden die Begehungen jedoch angemeldet und die zeitlichen Abstände können auch größer als ein Jahr sein, wenn ein unabhängiges Sachverständigengutachten vorliegt. Hat die Heimaufsicht etwas zu beanstanden, wird das Heim aufgefordert die Missstände zu beheben und es kommt zu einem erneuten Kontrollbesuch.