Als Altenhilfe werden alle gesetzlichen Bestimmungen und Initiativen zur Unterstützung, aber auch Förderung alter Menschen bezeichnet.
Oberstes Ziel gemäß § 71 SGB XII ist es, Menschen bei der Meisterung von Schwierigkeiten, die das Alter mit sich bringt, zu helfen. Von entscheidender Bedeutung ist es ebenfalls, den Menschen weiterhin die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Altenhilfe ist nicht an Institutionen gebunden.